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Leasing ist eine seit mehreren Jahrzehnten etablierte Form der Finanzierung. Leasen kann man grundsätzlich alle Arten von Mobilien und auch Immobilien. Für Privatkunden bietet es sich an, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, ihr neues Auto über Leasing zu finanzieren, wenn das Fahrzeug nicht bar bezahlt werden soll, da eigens dafür angesparte Guthaben verwendet werden sollen. Für Unternehmen kommen demgegenüber sämtliche Bestandteile des Sachanlagevermögens als Leasinggegenstände in Betracht.
Der grundsätzliche Unterschied zu einem Kauf aus Eigenmitteln besteht beim Leasing in der Eigentumsfrage. Das jeweilige Wirtschaftsgut gehört nicht dem Besitzer, sondern der vermietenden Leasinggesellschaft. Diese ist juristische und wirtschaftliche Eigentümerin. Unter Umständen tritt diese ihre Ansprüche im Rahmen der Refinanzierung an ein Kreditinstitut ab, was für den Leasingnehmer jedoch unbeachtlich ist. Für den Leasingnehmer macht es im Ergebnis keinen Unterschied, ob er das jeweilige Wirtschaftsgut least oder ob er hierfür einen Kredit aufnimmt, zu dessen Sicherung der jeweilige Gegenstand an die finanzierende Bank oder Sparkasse sicherungsübereignet wird.
Für Unternehmen insbesondere in Bereichen des produzierenden Gewerbes kann es eine interessante Alternative darstellen, eine Immobilienfinanzierung oder eine Baufinanzierung mittels Leasing zu bewerkstelligen. Verbreitet ist hierbei nicht zuletzt die Variante, dass Betriebsgrundstücke, Gebäude und/oder Betriebsvorrichtungen unter Zusammenarbeit von Kreditinstituten, die die Endfinanzierung bewerkstelligen, einer Projektgesellschaft, die als Leasinggeber auftritt und einer Unternehmensberatung, die den Gesamtüberblick über die rechtlichen, bilanziellen und steuerlichen Aspekte behält, von einem Unternehmen geleast werden.